Gesundheit bedeutet „nicht nur das Frei sein von Krankheit oder Gebrechen, sondern umfasst auch die psychischen und geistig-seelischen Faktoren, die sich auf die Gesundheit auswirken und die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Sicherheit und der Gesundheit bei der Arbeit stehen.“ (Kommentar 8 zu §1 ArbSchG).

Der betriebliche Gesundheitsschutz beschäftigt sich mit den langfristigen Auswirkungen der Arbeit auf die Gesundheit[1] der Beschäftigten. Ziel ist die Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen und Berufskrankheiten. Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit gehören zu den Unternehmerpflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz und sollten im Rahmen eines integrierten betrieblichen Arbeitsschutzmanagements aufeinander abgestimmt werden. Eine möglichst enge Kooperation zwischen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt ist daher sinnvoll und ratsam.

Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist Grundlage für die gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe. Das Arbeitsschutzgesetz verlangt, dass Risiken der Fehlbelastung etwa durch Gefahrstoffe, Lärm, physische und psychische Belastungen in einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt, beurteilt und dokumentiert werden. Mit geeigneten Maßnahmen müssen Gefährdungen verringert oder ganz beseitigt werden. Für die Maßnahmen ist im Arbeitsschutzgesetz eine Wirksamkeitskontrolle vorgeschrieben. Ergonomische Faktoren wie Beleuchtung, Raumklima oder Arbeitsplatzmaße können optimiert werden.

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